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Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland wird durch eine Vielzahl an Rechtsquellen bestimmt. Selbst Kenner der Materie gelingt es kaum noch, den Überblick zu behalten. Zudem stellen sich in der Praxis viele von Gesetzgeber und Gerichtsbarkeit noch unbeantwortete Rechts- und Anwendungsfragen.

 

Kurzum: Hier lässt sich viel falsch machen.

 

Die Finanzverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden nehmen darauf keine Rücksicht und rollen über

 

- Betriebsprüfungen und/oder

- Strafermittlungen

 

mitunter auch bis zu zehn oder mehr Jahre zurückliegende Sachverhalte bei vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsanwendungsfehlern neu auf. 

 

Die persönlichen und finanziellen Risiken für Geschäftsleiter, Unternehmen und Gesellschafter ausgehend von sind beträchtlich. Gelingt es den Behörden, Unstimmigkeiten zu finden, neigen sie erfahrungsgemäß zu Übertreibungen. Wir schützen Sie vor Behördenwillkür und unbotmäßigen Übertreibungen.

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